Wohnprojekte ermöglichen und Kapital gezielt einsetzen
Ein Wohnquartier auf den Weg bringen, ohne dauerhaft das gesamte Immobilieninvestment tragen zu müssen: Darauf richtet sich unser Modell der Anschubfinanzierung.
StressFreiLeben verbindet professionelle Projektentwicklung mit dem Aufbau einer Bewohnergemeinschaft und der Vorbereitung einer Wohnungsgenossenschaft.
Sie steigen in ein zusammenhängendes Projektkonzept ein
Die A&T Planungsgesellschaft mbH & Co. KG führt Konzept, Projektentwicklung und die beteiligten Partner zusammen.
Ihr Vorteil: Sie erhalten einen zentralen Ansprechpartner für ein Projekt, dessen wesentliche Bausteine gemeinsam entwickelt werden.
Die künftigen Bewohner werden Teil der Finanzierung
Hinzukommende Mitglieder beteiligen sich über Genossenschaftsanteile — diese Einzahlungen können zur Ablösung der Anschubfinanzierung beitragen.
Ihr Vorteil: Die Kapitalrückführung wird mit dem Aufbau der späteren Nutzergemeinschaft verbunden und bereits in der Entwicklung berücksichtigt.
Ihr Kapitaleinsatz erhält eine klare Aufgabe
Sie ermöglichen vereinbarte Schritte — Planung, Gutachten oder die Vorbereitung der genossenschaftlichen Struktur.
Ihr Vorteil: Sie können beurteilen, was Ihr Kapital im Projekt bewirken soll und welche Voraussetzungen für die nächsten Schritte bestehen.
Eine Rückführungsperspektive statt einer dauerhaften Vollinvestition
Die Genossenschaft ist als langfristige Trägerin vorgesehen. Zeitpunkt und Umfang der Rückführung hängen vom Projektfortschritt und der Gesamtfinanzierung ab.
Ihr Vorteil: Eine dauerhafte Finanzierung der gesamten Wohnimmobilie ist nicht das Ziel Ihrer Anschubfinanzierung.
Für strategische Partner kann der Nutzen weitergehen
Wer zugleich als sozialer Träger, Serviceanbieter oder Unternehmen aktiv werden möchte, kann die Finanzierung mit einer langfristigen Perspektive im Quartier verbinden.
Ihr Vorteil: Ihr Engagement kann neben einer Finanzierungsvergütung auch die Entwicklung Ihres eigenen Standorts oder Leistungsangebots unterstützen.
Häufige Fragen
Die Konditionen richten sich nach Kapitalbedarf, Beteiligungsform, Entwicklungsstand und Risiken des konkreten Vorhabens.
Eine pauschale Rückführungszusage gibt es nicht. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen und die wirtschaftliche Entwicklung.
Das ist im beschriebenen Zielmodell nicht vorgesehen — die langfristige Trägerschaft liegt bei der Genossenschaft.
Lassen Sie uns über ein konkretes Vorhaben sprechen
Wir stellen Ihnen den Entwicklungsstand, den Kapitalbedarf und das vorgesehene Rückführungsmodell vor.
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