Sie interessieren sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bei StressFreiLeben? Dann benötigen Sie in vielen Fällen einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS bestätigt die zuständige Behörde, dass Ihr Einkommen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegt und Sie eine geförderte Wohnung anmieten dürfen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die Sie berechtigt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Diese Wohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und bieten deshalb besonders attraktive Mietpreise. Ein WBS ist in der Regel 12 Monate gültig und kann bei Bedarf erneut beantragt werden.
Grundsätzlich kann jede Person einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Ihrem anrechenbaren Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die mit Ihnen zusammen wohnen.
In Nordrhein-Westfalen wird zwischen zwei Einkommensgruppen unterschieden.
Richtet sich an Haushalte, deren Einkommen innerhalb der regulären Einkommensgrenzen liegt. Damit lassen sich die meisten öffentlich geförderten Wohnungen beziehen.
Richtet sich an Haushalte mit etwas höherem Einkommen — die Grenzen dürfen bis zu 40 % über den Werten des WBS A liegen. Auch damit lassen sich geförderte Wohnungen anmieten, sofern diese für Einkommensgruppe B vorgesehen sind.
Hinweis: Die Werte dienen als Orientierung für Arbeitnehmerhaushalte. Die tatsächliche Berechnung erfolgt individuell durch die zuständige Behörde und berücksichtigt unter anderem Freibeträge sowie besondere Lebenssituationen.
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Viele Kommunen bieten mittlerweile auch Online-Termine oder digitale Antragsformulare an.
StressFreiLeben steht für modernes, nachhaltiges und gemeinschaftliches Wohnen. In unseren Wohnquartieren bieten wir — je nach Standort — auch öffentlich geförderte Wohnungen an. Wenn Sie bereits einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen oder Fragen zum Antragsverfahren haben, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie persönlich. Gemeinsam finden wir ein Zuhause, das zu Ihrer Lebenssituation passt.
Krankenpfleger, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien mit zwei Einkommen: Viele, die sich selbst nie als „förderberechtigt" bezeichnen würden, liegen tatsächlich unter den maßgeblichen Grenzen. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich fast immer.
Anrechenbares Einkommen (offizielle Grenze) im Vergleich zu einer selbst berechneten Brutto-Schätzung
| Haushalt | Anrechenbares Einkommenoffizielle Grenze, WBS A | ca. Brutto-Gehalt*WBS A · eigene Schätzung | ca. Brutto-Gehalt*WBS B (bis zu 40 % mehr) · eigene Schätzung |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 € | ca. 34.900 € | ca. 48.300 € |
| 2 Personen | 28.350 € | ca. 41.700 € | ca. 57.900 € |
| 3 Personen (1 Kind) | 35.740 € | ca. 52.300 € | ca. 72.700 € |
| 4 Personen (2 Kinder) | 43.130 € | ca. 62.800 € | ca. 87.500 € |
* Eigene Beispielrechnung, keine offizielle Beispieltabelle — berechnet aus der offiziellen Netto-Grenze (linke Spalte) nach der in der Praxis üblichen WBS-Berechnungsmethode: Abzug der Werbungskosten-Pauschale (1.230 €) sowie eines pauschalen Abzugs von ca. 30 % für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen. Maßgeblich bleibt immer die linke Spalte.
Anrechenbares Einkommen (offizielle Grenze, seit 01.01.2024) im Vergleich zu einer selbst berechneten Brutto-Schätzung
| Haushalt | Anrechenbares Einkommenoffizielle Grenze | ca. Brutto-Gehalt*eigene Schätzung, keine offizielle Quelle |
|---|---|---|
| 1 Person | 18.500 € | ca. 27.700 € |
| 2 Personen | 26.000 € | ca. 38.400 € |
| 3 Personen (1 Kind) | 33.800 € | ca. 49.500 € |
| 4 Personen (2 Kinder) | 41.600 € | ca. 60.700 € |
* Eigene Beispielrechnung, keine offizielle Beispieltabelle — berechnet aus der offiziellen Netto-Grenze (linke Spalte) nach der in der Praxis üblichen WBS-Berechnungsmethode: Abzug der Werbungskosten-Pauschale (1.230 €) sowie eines pauschalen Abzugs von ca. 30 % für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen. Anders als bei NRW liegt uns für Brandenburg keine offizielle Brutto-Beispieltabelle vor. Maßgeblich bleibt immer die linke Spalte.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das einfache Brutto-Gehalt, sondern das anrechenbare Einkommen nach gesetzlichen Abzügen (u. a. Werbungskosten-, Sozialversicherungs- und Kinderfreibeträge) — das tatsächliche Brutto-Gehalt darf oft spürbar höher liegen, als die Tabelle vermuten lässt. Der WBS legt außerdem fest, wie groß Ihre Wohnung sein darf — abhängig von der Haushaltsgröße und den Regeln Ihres Bundeslandes. Details dazu klären wir gern im persönlichen Gespräch. Alle Angaben sind Richtwerte zur ersten Orientierung; verbindlich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere Beratung.
Der WBS ist der amtliche Nachweis, dass Sie eine geförderte Wohnung beziehen dürfen. Sie beantragen ihn bei Ihrer Stadt oder Gemeinde — maßgeblich sind vor allem Einkommen und Haushaltsgröße. Gut zu wissen: Besondere Lebenslagen wie eine Schwerbehinderung können einen höheren anerkannten Raumbedarf oder Vorrang bei der Vergabe begründen. Der WBS gilt in der Regel ein Jahr und kann neu beantragt werden.
Eine erste, unverbindliche Orientierung in 30 Sekunden — keine Daten werden gespeichert oder übertragen.
Unverbindliche Orientierung anhand offizieller Basiswerte (anrechenbares Einkommen nach Abzügen) — keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist immer die Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere individuelle Beratung.
Sie müssen kein Formular-Profi sein. Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation, wir sagen Ihnen ehrlich, welche Fördermöglichkeiten für Sie realistisch sind.
Jetzt persönliche Anfrage stellen