Krankenpfleger, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien mit zwei Einkommen: Viele, die sich selbst nie als „förderberechtigt" bezeichnen würden, liegen tatsächlich unter den maßgeblichen Grenzen. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich fast immer.
Beispiel-Region
Nordrhein-Westfalen
Anrechenbares Einkommen (offizielle Grenze) im Vergleich zu einer selbst berechneten Brutto-Schätzung
Faustregel: je weitere Person +6.530 €, je Kind zusätzlich +860 € zur anrechenbaren Grenze.
* Brutto-Werte lt. NRW.BANK Wohnraumförderung (nach § 13 WFNG NRW), Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 13.11.2024 — berücksichtigt 1.230 € pauschalen Arbeitnehmerfreibetrag sowie je 12 % Steuern, Kranken- und Rentenversicherung. Für 2-Personen-Haushalte und Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ist zusätzlich ein Freibetrag von 4.000 € berücksichtigt. Maßgeblich bleibt immer die linke Spalte (anrechenbares Einkommen).
Beispiel-Region
Brandenburg
Überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen je Einkommensstufe, abgeleitet von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Geförderte Wohnungen starten hier bei Kaltmieten von 6,50 € bis 12,50 € pro m² — deutlich unter dem freien Markt vergleichbarer Lagen.
* Werte lt. ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg): überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer- bzw. Angestelltenhaushalte, berechnet über 12 Gehälter unter Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale(n), Steuern sowie RV- und KV-Pflicht, ohne eventuelle Frei- und Abzugsbeträge. Die Spalten „+ 40 %" und „+ 60 %" bilden die von einzelnen Kommunen zusätzlich geforderten Bindungsstufen ab, nicht ein WBS-A/B-Schema wie in NRW. Maßgeblich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle bzw. unsere Beratung.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das einfache Brutto-Gehalt, sondern das anrechenbare Einkommen nach gesetzlichen Abzügen (u. a. Werbungskosten-, Sozialversicherungs- und Kinderfreibeträge) — das tatsächliche Brutto-Gehalt darf oft spürbar höher liegen, als die Tabelle vermuten lässt. Der WBS legt außerdem fest, wie groß Ihre Wohnung sein darf — abhängig von der Haushaltsgröße und den Regeln Ihres Bundeslandes. Details dazu klären wir gern im persönlichen Gespräch. Alle Angaben sind Richtwerte zur ersten Orientierung; verbindlich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere Beratung.